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Bildungsurlaub                                        

 
Unsere Spanischkurse mit einer Anzahl von 30 wöchentlichen Unterrichtsstunden sind in verschiedenen deutschen Bundesländern offiziell als Bildungsurlaub anerkannt. Von uns erhalten Sie alle notwendigen Dokumente für die Anerkennung Ihres Bildungsurlaub Spanisch.

Beachten Sie bitte unbedingt
Man sollte sich im Vorfeld mit dem Arbeitgeber sowie der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes über die Anerkennung abstimmen, um Überraschungen zu vermeiden. Ausserdem bitten wir Sie zu beachten, das wenn Einzelanträge für Ihren persönlichen Fall gemacht werden müssen, die Bearbeitungszeiten seitens des zuständigen Ministeriums in Ihrem Bundesland bis zu 12 Wochen betragen kann.

Allgemein gilt das
Deutsche Arbeiter, Angestellte und Auszubildende haben Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für offiziell anerkannte Bildungsurlaubsveranstaltungen. Die Regelungen sind bundeslandspezifisch, im Allgemeinen gilt jedoch das

- Vollzeitbeschäftigten jedes Jahr bis zu 5 Arbeitstage Bildungsurlaub zustehen. Die Sonderurlaubstage
  können auch von einem Kalenderjahr ins nächste mitgenommen werden, z.B. um auf 2 volle Wochen
  zu kommen.

- Bildungsurlaubsveranstaltungen, wie Sprachkurse, müssen in mindestens einem Bundesland anerkannt
  sein. Normalerweise werden sie dann anerkannt, auch wenn man in einem anderen Bundesland angestellt
  ist. Dies sollte im Vorfeld mit dem jeweiligen Sozialministerium abgestimmt werden.

In der Regel können die Kosten für den Spanisch Bildungsurlaub als Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich geltend gemacht werden und sind unbegrenzt abzugsfähig.

Sprechen Sie uns bitte an
Bitte zögern Sie nicht uns zum Thema Bildungsurlaub anzusprechen um Überraschungen zu vermeiden. Wir beraten Sie unverbindlich. Klicken Sie auf den folgenden Link um zu unserer Kontaktseite zu gelangen.